Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung in der Schweiz: Selbstbestimmt vorsorgen
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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung in der Schweiz: Selbstbestimmt vorsorgen

Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass jemand vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden kann. Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Voraus, wer dann für Sie handelt und wie Sie behandelt werden möchten. Beide Instrumente sind Teil des Schweizer Erwachsenenschutzrechts.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung in der Schweiz: Selbstbestimmt vorsorgen
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Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmt eine handlungsfähige Person, wer im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr übernimmt. So vermeiden Sie, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine aussenstehende Person als Beistand einsetzt.

Formvorschrift: Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet werden. Eine blosse Unterschrift unter einen getippten Text genügt nicht.

Was ist eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung legen Sie fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen, falls Sie sich nicht mehr äussern können. Sie können zusätzlich eine Vertretungsperson für medizinische Entscheidungen bezeichnen. Die Patientenverfügung ist schriftlich zu errichten, zu datieren und zu unterzeichnen.

Der Unterschied auf einen Blick

  • Vorsorgeauftrag: Regelt umfassend Personen-, Vermögens- und Rechtsvertretung bei Urteilsunfähigkeit.
  • Patientenverfügung: Regelt speziell medizinische Behandlungen und Ihren Willen am Lebensende.

Idealerweise erstellen Sie beide Dokumente, damit sowohl Ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten als auch Ihre medizinische Behandlung Ihrem Willen entsprechen.

Rolle der KESB

Wird eine Person urteilsunfähig, prüft die KESB, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt, ob er gültig ist und ob die beauftragte Person geeignet ist. Erst danach wird der Auftrag wirksam. Fehlt ein gültiger Vorsorgeauftrag, ordnet die Behörde die notwendigen Massnahmen an — was oft weniger nach Ihren Wünschen erfolgt.

Warum eine Fachperson beiziehen?

Formfehler machen einen Vorsorgeauftrag ungültig. Eine Anwältin, ein Anwalt oder eine Notarin hilft, die Dokumente rechtssicher, klar und auf Ihre Situation zugeschnitten zu formulieren — insbesondere bei Vermögen, Unternehmen oder Patchwork-Familien.

Häufige Fragen

Muss der Vorsorgeauftrag notariell beurkundet werden?

Nicht zwingend — er kann auch vollständig handschriftlich errichtet werden. Eine Beurkundung erhöht jedoch die Rechtssicherheit.

Wo bewahre ich die Dokumente auf?

An einem auffindbaren Ort und idealerweise mit Hinweis für Angehörige. Der Hinterlegungsort kann teils bei der Zivilstands- oder Einwohnerkontrolle registriert werden.

Kann ich die Dokumente ändern?

Ja, solange Sie urteilsfähig sind, können Sie beide jederzeit anpassen oder widerrufen.

Fazit

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sind einfache, aber wirkungsvolle Instrumente der Selbstbestimmung. Wer sie rechtzeitig und formgültig erstellt, entlastet Angehörige und stellt sicher, dass sein Wille zählt.

Sie möchten vorsorgen? Finden Sie eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Notarin in Ihrem Kanton im Verzeichnis von Anwalt-Schweiz.ch.


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Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts oder Notars.