© Unsplash — Symbolbild Testament und Erbrecht
Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod einer Person das Vermögen erhält. In der Schweiz gibt es klare gesetzliche Regelungen — aber auch viele Möglichkeiten, mit einem Testament den letzten Willen festzuhalten.
Gesetzliche Erbfolge in der Schweiz
Wer stirbt ohne Testament, hinterlässt sein Vermögen gemäss der gesetzlichen Erbfolge. Diese ist nach Parentelen (Verwandtschaftslinien) geordnet:
- 1. Parentel: Nachkommen (Kinder, Kindeskinder)
- 2. Parentel: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister)
- 3. Parentel: Grosseltern und deren Nachkommen
Der Ehegatte oder eingetragene Partner erbt je nach Situation neben den Nachkommen die Hälfte, neben den Eltern drei Viertel des Nachlasses.
Testament in der Schweiz
Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge abweichend regeln. In der Schweiz gibt es zwei häufige Formen:
Eigenh ndiges Testament
Vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben. Kein Notar nötig. Muss aber vollständig von Hand geschrieben sein — getippter oder am Computer verfasster Text ist ungültig.
Öffentliches Testament
Vor dem Notar errichtet, mit zwei Zeugen. Sicherer und wird vom Notar aufbewahrt. Empfehlenswert bei grossen Vermögen oder komplexen Situationen.
Pflichtteile: Die Grenzen der Testierfreiheit
Sie können nicht frei über Ihr gesamtes Vermögen verfügen. Das Schweizer Recht schützt bestimmte Erben mit einem Pflichtteil:
- Nachkommen: Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils
- Ehegatte/eingetragener Partner: Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils
Hinweis: Seit der Erbrechtsrevision 2023 haben Eltern keinen Pflichtteil mehr. Die Testierfreiheit wurde damit erweitert.
Erbschaftssteuer in der Schweiz
Die Erbschaftssteuer ist Kantonssache — es gibt kein einheitliches Bundesrecht. In den meisten Kantonen sind direkte Nachkommen und Ehegatten steuerbefreit. Entferntere Verwandte und Dritte zahlen je nach Kanton unterschiedlich hohe Steuern.
Wann brauche ich einen Anwalt oder Notar beim Erbrecht?
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