Erbrecht Schweiz: Testament, Erbfolge und Pflichtteile einfach erklärt
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Erbrecht Schweiz: Testament, Erbfolge und Pflichtteile einfach erklärt

Erbrecht Schweiz: Testament, Erbfolge und Pflichtteile einfach erklärt

© Unsplash — Symbolbild Testament und Erbrecht

Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod einer Person das Vermögen erhält. In der Schweiz gibt es klare gesetzliche Regelungen — aber auch viele Möglichkeiten, mit einem Testament den letzten Willen festzuhalten.

Gesetzliche Erbfolge in der Schweiz

Wer stirbt ohne Testament, hinterlässt sein Vermögen gemäss der gesetzlichen Erbfolge. Diese ist nach Parentelen (Verwandtschaftslinien) geordnet:

  • 1. Parentel: Nachkommen (Kinder, Kindeskinder)
  • 2. Parentel: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister)
  • 3. Parentel: Grosseltern und deren Nachkommen

Der Ehegatte oder eingetragene Partner erbt je nach Situation neben den Nachkommen die Hälfte, neben den Eltern drei Viertel des Nachlasses.

Testament in der Schweiz

Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge abweichend regeln. In der Schweiz gibt es zwei häufige Formen:

Eigenh ndiges Testament

Vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben. Kein Notar nötig. Muss aber vollständig von Hand geschrieben sein — getippter oder am Computer verfasster Text ist ungültig.

Öffentliches Testament

Vor dem Notar errichtet, mit zwei Zeugen. Sicherer und wird vom Notar aufbewahrt. Empfehlenswert bei grossen Vermögen oder komplexen Situationen.

Pflichtteile: Die Grenzen der Testierfreiheit

Sie können nicht frei über Ihr gesamtes Vermögen verfügen. Das Schweizer Recht schützt bestimmte Erben mit einem Pflichtteil:

  • Nachkommen: Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils
  • Ehegatte/eingetragener Partner: Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils

Hinweis: Seit der Erbrechtsrevision 2023 haben Eltern keinen Pflichtteil mehr. Die Testierfreiheit wurde damit erweitert.

Erbschaftssteuer in der Schweiz

Die Erbschaftssteuer ist Kantonssache — es gibt kein einheitliches Bundesrecht. In den meisten Kantonen sind direkte Nachkommen und Ehegatten steuerbefreit. Entferntere Verwandte und Dritte zahlen je nach Kanton unterschiedlich hohe Steuern.

Wann brauche ich einen Anwalt oder Notar beim Erbrecht?

Ein Rechtsanwalt oder Notar hilft Ihnen bei:

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts oder Notars.