Anwalt vs. Notar in der Schweiz: Wer macht was?
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Anwalt vs. Notar in der Schweiz: Wer macht was?

Anwalt vs. Notar in der Schweiz: Wer macht was?

© Unsplash — Symbolbild Rechtsliteratur

Anwalt oder Notar — viele Menschen wissen nicht genau, was der Unterschied ist und wann sie welche Fachperson brauchen. Beide sind Juristen, aber mit völlig unterschiedlichen Rollen und Aufgaben.

Was macht ein Anwalt?

Ein Rechtsanwalt (auch Advokat oder Fürsprecher) vertritt die Interessen seines Mandanten. Er ist parteiisch — er kämpft für Sie, nicht für die Gegenseite. Typische Aufgaben:

  • Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten
  • Vertretung vor Gericht
  • Verhandlungen mit Gegenseite oder Versicherungen
  • Erstellen von Verträgen und rechtlichen Dokumenten
  • Einreichung von Klagen und Rechtsmitteln

Anwälte benötigen in der Schweiz ein kantonales Anwaltspatent und unterliegen dem Anwaltsgesetz (BGFA).

Was macht ein Notar?

Ein Notar ist neutral und unparteiisch. Er beurkundet Rechtsgeschäfte — das heisst, er bestätigt deren Echtheit und Rechtsgültigkeit. Das Notariat ist in der Schweiz kantonal geregelt. Es gibt zwei Systeme:

  • Freies Notariat (z.B. Bern, Zug, Basel, Luzern): Notare sind selbständige Juristen mit Notariatspatent
  • Amtsnotariat (Zürich, Schaffhausen): Notare sind Beamte des Kantons
  • Gemischtes System (viele Kantone): Beide Formen existieren nebeneinander

Typische Aufgaben eines Notars:

  • Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
  • Errichtung von Testamenten (öffentliches Testament)
  • GmbH- und AG-Gründungen
  • Erbverträge und Schenkungsverträge
  • Eheverträge

Hauptunterschied auf einen Blick

Anwalt Notar
Rolle Parteivertreter Unparteiischer Urkundsperson
Hauptaufgabe Beratung & Prozessvertretung Beurkundung & Beglaubigung
Parteiisch? Ja — für den Mandanten Nein — neutral
Zuständig für Gericht Ja Nein (Ausnahmen je Kanton)
Beurkundung möglich Nein Ja (gesetzlich vorgeschrieben)

Wann brauche ich wen?

Anwalt wenn:

  • Sie in einem Rechtsstreit involviert sind
  • Sie eine Kündigung erhalten haben
  • Sie sich scheiden lassen möchten
  • Sie Schadensersatz fordern wollen

Notar wenn:

  • Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen
  • Sie ein Unternehmen gründen (GmbH, AG)
  • Sie ein Testament oder einen Erbvertrag errichten möchten
  • Sie einen Ehevertrag abschliessen wollen

In vielen Fällen brauchen Sie beide: z.B. beim Hauskauf übernimmt der Notar die Beurkundung, während ein Anwalt Sie bei den Vertragsverhandlungen unterstützt.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts oder Notars.