Ein Testament müssen Sie nicht zwingend beim Notar aufsetzen – in der Schweiz können Sie es auch selbst von Hand schreiben. Entscheidend ist, dass Sie die Formvorschriften genau einhalten, sonst ist es ungültig. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, worauf es ankommt.

Die drei Testamentsformen
- Eigenhändiges Testament: vollständig von Hand geschrieben – der häufigste Weg.
- Öffentliches Testament: beim Notar, mit zwei Zeugen – empfehlenswert bei komplexen Fällen.
- Nottestament: nur in Ausnahmesituationen (z. B. akute Lebensgefahr).
So schreiben Sie ein gültiges eigenhändiges Testament
Damit Ihr eigenhändiges Testament gültig ist, muss es vollständig von Hand geschrieben sein – nicht am Computer. Zwingend sind ausserdem:
- Ort und vollständiges Datum (Tag, Monat, Jahr),
- Ihre eigenhändige Unterschrift am Schluss,
- eine klare, eindeutige Formulierung Ihres Willens.
Bewahren Sie das Dokument sicher auf – idealerweise beim zuständigen Amt oder an einem Ort, den die Erben kennen.
Pflichtteile beachten
Sie können nicht frei über Ihr ganzes Vermögen verfügen: Nachkommen und Ehegatten haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Seit der Erbrechtsrevision ist die frei verfügbare Quote grösser geworden – informieren Sie sich über die aktuellen Regeln, bevor Sie enterben oder stark umverteilen.
Gute Vorlagen und Ratgeber
Wer unsicher ist, findet in aktuellen Ratgeber-Büchern Musterformulierungen und Checklisten – zugeschnitten auf das Schweizer Erbrecht nach der Revision.
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Wann Sie besser zum Notar gehen
Bei grösserem Vermögen, Liegenschaften, Unternehmensnachfolge, Patchwork-Familien oder Erbverträgen ist ein öffentliches Testament sicherer. Eine Notarin oder ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille rechtlich hält und keine Formfehler entstehen.
Häufige Fragen
Darf ich das Testament am Computer schreiben?
Nein – das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben sein, sonst ist es ungültig.
Brauche ich Zeugen?
Beim eigenhändigen Testament nicht. Zeugen sind nur beim öffentlichen Testament nötig.
Kann ich mein Testament ändern?
Ja, jederzeit. Ein neues, datiertes Testament hebt das alte auf – vernichten Sie überholte Versionen.
Fazit
Ein eigenhändiges Testament ist schnell und kostenlos erstellt – vorausgesetzt, Sie halten Handschrift, Datum und Unterschrift ein und respektieren die Pflichtteile. Bei komplexen Verhältnissen führt der sichere Weg über die Notarin oder den Anwalt.
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