© Unsplash — Symbolbild Arbeitsrecht
Sie haben eine Kündigung erhalten — und fragen sich jetzt, was Sie tun können. In der Schweiz haben Arbeitnehmende klare Rechte. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die wichtigsten Schritte nach einer Kündigung.
Erste Schritte nach der Kündigung
Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt. Wichtig: Viele Fristen im Arbeitsrecht sind kurz. Handeln Sie daher rasch.
- Kündigungsschreiben sorgfaeltig lesen und aufbewahren
- Kündigungsfrist und letzten Arbeitstag notieren
- Beim RAV anmelden (spätestens am ersten Arbeitstag nach Kündigung)
- Zwischenzeugnis verlangen
Ist die Kündigung gültig?
In der Schweiz gilt die Kündigungsfreiheit: Arbeitgebende können grundsaetzlich ohne Angabe von Gründen kuendigen. Dennoch gibt es wichtige Ausnahmen.
Missbräuchliche Kündigung
Eine Kündigung ist missbraeulich, wenn sie aus einem verpoenten Motiv erfolgt, zum Beispiel:
- Wegen Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall
- Wegen Gewerkschaftszugehoerigkeit
- Wegen einer Klage gegen den Arbeitgeber
- Aus Rache oder Schikane
Bei missbräuchlicher Kündigung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen (Art. 336a OR). Wichtig: Sie muessen die Kündigung innerhalb von 60 Tagen schriftlich anfechten.
Kündigung zur Unzeit
Waehrend Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militaerdienst ist eine Kündigung ungültig (Art. 336c OR). Die Sperrfristen betragen je nach Dauer der Anstellung 30, 90 oder 180 Tage.
Kündigungsfristen in der Schweiz
Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen gemaess OR:
- Probezeit: 7 Tage
- 1. Dienstjahr: 1 Monat auf Ende Monat
- 2.-9. Dienstjahr: 2 Monate auf Ende Monat
- Ab 10. Dienstjahr: 3 Monate auf Ende Monat
Im Arbeitsvertrag oder GAV können laengere Fristen vereinbart sein.
Freistellung: Was bedeutet das?
Manche Arbeitgebenden stellen Mitarbeitende nach der Kündigung frei. Das bedeutet: Sie muessen nicht mehr erscheinen, werden aber bis Ende der Kündigungsfrist weiterbezahlt. Ferien- und Überstundenguthaben werden dabei verrechnet.
Anspruch auf Arbeitslosenentschaedigung
Nach der Kündigung haben Sie in der Regel Anspruch auf Arbeitslosenentschaedigung (ALV):
- 80% des versicherten Verdienstes (max. CHF 148.20/Tag)
- Anmeldefrist: Spaetestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim RAV
- Voraussetzung: Mindestens 12 Monate Beitragsdauer in den letzten 2 Jahren
Wann brauche ich einen Anwalt?
Ein Anwalt ist empfehlenswert wenn:
- Sie die Kündigung für missbraeulich halten
- Ihnen Lohn oder Sozialleistungen vorenthalten werden
- Ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird
- Es um eine fristlose Entlassung geht
Anwalt für Arbeitsrecht finden
Auf Anwalt-Schweiz.ch finden Sie spezialisierte Anwaelte für Arbeitsrecht in Ihrem Kanton. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein — viele Fristen sind kurz.