Kündigung erhalten — was tun? Arbeitsrecht Schweiz
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Kündigung erhalten — was tun? Arbeitsrecht Schweiz

Arbeitsrecht Schweiz Kündigung - Symbolbild Geschäftsmann

© Unsplash — Symbolbild Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung erhalten — und fragen sich jetzt, was Sie tun können. In der Schweiz haben Arbeitnehmende klare Rechte. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die wichtigsten Schritte nach einer Kündigung.

Erste Schritte nach der Kündigung

Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt. Wichtig: Viele Fristen im Arbeitsrecht sind kurz. Handeln Sie daher rasch.

  • Kündigungsschreiben sorgfaeltig lesen und aufbewahren
  • Kündigungsfrist und letzten Arbeitstag notieren
  • Beim RAV anmelden (spätestens am ersten Arbeitstag nach Kündigung)
  • Zwischenzeugnis verlangen

Ist die Kündigung gültig?

In der Schweiz gilt die Kündigungsfreiheit: Arbeitgebende können grundsaetzlich ohne Angabe von Gründen kuendigen. Dennoch gibt es wichtige Ausnahmen.

Missbräuchliche Kündigung

Eine Kündigung ist missbraeulich, wenn sie aus einem verpoenten Motiv erfolgt, zum Beispiel:

  • Wegen Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall
  • Wegen Gewerkschaftszugehoerigkeit
  • Wegen einer Klage gegen den Arbeitgeber
  • Aus Rache oder Schikane

Bei missbräuchlicher Kündigung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen (Art. 336a OR). Wichtig: Sie muessen die Kündigung innerhalb von 60 Tagen schriftlich anfechten.

Kündigung zur Unzeit

Waehrend Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militaerdienst ist eine Kündigung ungültig (Art. 336c OR). Die Sperrfristen betragen je nach Dauer der Anstellung 30, 90 oder 180 Tage.

Kündigungsfristen in der Schweiz

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen gemaess OR:

  • Probezeit: 7 Tage
  • 1. Dienstjahr: 1 Monat auf Ende Monat
  • 2.-9. Dienstjahr: 2 Monate auf Ende Monat
  • Ab 10. Dienstjahr: 3 Monate auf Ende Monat

Im Arbeitsvertrag oder GAV können laengere Fristen vereinbart sein.

Freistellung: Was bedeutet das?

Manche Arbeitgebenden stellen Mitarbeitende nach der Kündigung frei. Das bedeutet: Sie muessen nicht mehr erscheinen, werden aber bis Ende der Kündigungsfrist weiterbezahlt. Ferien- und Überstundenguthaben werden dabei verrechnet.

Anspruch auf Arbeitslosenentschaedigung

Nach der Kündigung haben Sie in der Regel Anspruch auf Arbeitslosenentschaedigung (ALV):

  • 80% des versicherten Verdienstes (max. CHF 148.20/Tag)
  • Anmeldefrist: Spaetestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim RAV
  • Voraussetzung: Mindestens 12 Monate Beitragsdauer in den letzten 2 Jahren

Wann brauche ich einen Anwalt?

Ein Anwalt ist empfehlenswert wenn:

  • Sie die Kündigung für missbraeulich halten
  • Ihnen Lohn oder Sozialleistungen vorenthalten werden
  • Ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird
  • Es um eine fristlose Entlassung geht

Anwalt für Arbeitsrecht finden

Auf Anwalt-Schweiz.ch finden Sie spezialisierte Anwaelte für Arbeitsrecht in Ihrem Kanton. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein — viele Fristen sind kurz.


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Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts oder Notars.