© Unsplash — Symbolbild Unternehmensgründung
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die beliebteste Unternehmensform für KMU in der Schweiz. Sie bietet Haftungsbeschränkung, Glaubwürdigkeit und ein überschaubares Mindestkapital. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf und die Kosten der GmbH-Gründung.
Was ist eine GmbH?
Eine GmbH ist eine juristische Person, die von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden kann. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit dem eingebrachten Stammkapital — ihr Privatvermögen ist geschützt.
Voraussetzungen für eine GmbH-Gründung
- Mindestkapital: CHF 20’000 Stammkapital (muss voll einbezahlt sein)
- Mindestens ein Gesellschafter
- Mindestens ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz
- Firmenname — muss einzigartig und nicht irreführend sein
- Rechtsdomizil in der Schweiz
Ablauf der GmbH-Gründung in der Schweiz
- Firmenname prüfen: Beim Handelsregister prüfen, ob der Name frei ist (zefix.ch)
- Stammkapital einzahlen: Auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einzahlen
- Statuten erstellen: Gesellschaftsstatuten formulieren
- Notarielle Beurkundung: Gründungsakt beim Notar beurkunden lassen (obligatorisch)
- Handelsregistereintragung: Anmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt
- Sperrkonto freigeben: Nach Eintragung wird das Stammkapital freigegeben
Kosten der GmbH-Gründung
| Position | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Notarkosten (Beurkundung) | CHF 500–1’500 |
| Handelsregistergebühr | CHF 600–800 |
| Anwalt / Statuten erstellen | CHF 500–2’000 (optional) |
| Sperrkonto-Eröffnung | CHF 50–200 |
| Total (ohne Stammkapital) | CHF 1’500–5’000 |
Das Stammkapital von CHF 20’000 bleibt im Unternehmen und steht als Betriebskapital zur Verfügung.
Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?
In der Schweiz kann eine GmbH in 1–3 Wochen gegründet werden. Der zeitaufwendigste Schritt ist die Eintragung ins Handelsregister (5–10 Werktage).
Brauche ich einen Anwalt für die GmbH-Gründung?
Rechtlich vorgeschrieben ist nur der Notar. Einen Anwalt beizuziehen ist empfehlenswert, wenn:
- Mehrere Gesellschafter beteiligt sind
- Komplexe Statuten oder Gesellschaftervertrag nötig sind
- Sachinlagen (statt Bargeld) als Stammkapital eingebracht werden
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