Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das totalrevidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Es stärkt die Rechte von Privatpersonen und stellt neue Pflichten an Unternehmen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Rechte Sie haben und wie Sie sie durchsetzen.

Was schützt das Datenschutzgesetz?
Das DSG schützt die Persönlichkeit und die Grundrechte von Personen, deren Daten bearbeitet werden. «Bearbeiten» umfasst jeden Umgang mit Personendaten — vom Erheben über das Speichern bis zum Weitergeben. Besonders geschützt sind besonders schützenswerte Daten wie Gesundheits-, Religions- oder biometrische Daten.
Ihre wichtigsten Rechte
- Auskunftsrecht: Sie können von jedem Unternehmen erfahren, ob und welche Daten über Sie bearbeitet werden — in der Regel kostenlos.
- Recht auf Berichtigung: Falsche Daten müssen korrigiert werden.
- Recht auf Löschung: Nicht mehr benötigte oder unrechtmässig bearbeitete Daten können Sie löschen lassen.
- Recht auf Datenherausgabe und -übertragung: Sie können Ihre Daten in einem gängigen Format herausverlangen.
- Widerspruch gegen die Bearbeitung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einer Bearbeitung widersprechen.
Neue Pflichten für Unternehmen
Das revDSG bringt für Unternehmen unter anderem eine erweiterte Informationspflicht bei der Datenbeschaffung, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten, die Meldepflicht bei Datensicherheitsverletzungen sowie die Grundsätze «Privacy by Design» und «Privacy by Default». Wer Daten bearbeitet, muss transparent und verhältnismässig vorgehen.
So setzen Sie Ihr Auskunftsrecht durch
- Stellen Sie ein schriftliches Auskunftsgesuch an das Unternehmen.
- Das Unternehmen muss grundsätzlich innert 30 Tagen antworten.
- Bleibt die Antwort aus oder ist sie unvollständig, können Sie sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden oder den Zivilweg beschreiten.
Wann sollten Sie sich beraten lassen?
Anwaltliche Unterstützung lohnt sich bei verweigerter Auskunft, unrechtmässiger Bearbeitung, Persönlichkeitsverletzungen im Internet oder bei Datenschutzfragen im Unternehmen. Eine spezialisierte Fachperson kennt die Fristen und Durchsetzungswege.
Häufige Fragen
Kostet eine Auskunft etwas?
In der Regel ist die Auskunft kostenlos. Nur in Ausnahmefällen ist eine angemessene Kostenbeteiligung zulässig.
Kann ich verlangen, dass ein Eintrag im Internet gelöscht wird?
Unter Voraussetzungen ja — etwa bei unrichtigen oder persönlichkeitsverletzenden Inhalten. Die Interessenabwägung ist entscheidend.
Gilt das DSG auch für ausländische Unternehmen?
Das DSG kann auch auf Bearbeitungen anwendbar sein, die sich in der Schweiz auswirken.
Fazit
Das revidierte DSG gibt Ihnen wirksame Werkzeuge, um die Kontrolle über Ihre Daten zu behalten. Nutzen Sie Ihr Auskunfts- und Löschungsrecht — und holen Sie bei Verweigerung rechtlichen Rat.
Sie haben ein datenschutzrechtliches Anliegen? Finden Sie eine spezialisierte Anwältin oder einen Anwalt in Ihrem Kanton im Anwaltsverzeichnis von Anwalt-Schweiz.ch.