Arbeitsvertrag in der Schweiz: Was drinstehen muss und worauf Sie achten sollten
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Arbeitsvertrag in der Schweiz: Was drinstehen muss und worauf Sie achten sollten

Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, lohnt sich ein genauer Blick. Vieles ist im Obligationenrecht geregelt – aber gerade bei Überstunden, Kündigungsfristen und Konkurrenzverboten gibt es Spielraum, der über Ihre Rechte entscheidet. Diese Checkliste hilft.

Arbeitsplatz — Arbeitsvertrag in der Schweiz prüfen
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Das gehört in einen Arbeitsvertrag

  • Funktion und Aufgaben,
  • Lohn (brutto, Auszahlung, 13. Monatslohn),
  • Arbeitspensum und Arbeitszeit,
  • Ferienanspruch (mindestens vier Wochen),
  • Probezeit und Kündigungsfristen,
  • Regelungen zu Überstunden und Überzeit.

Worauf Sie besonders achten sollten

Kündigungsfrist: Ohne Abrede gelten die gesetzlichen Fristen (im 1. Jahr ein Monat, danach länger). Der Vertrag kann sie verlängern, aber für beide Seiten gleich.

Überstunden vs. Überzeit: Ob und wie Überstunden entschädigt werden, sollte klar geregelt sein. Ein pauschaler Ausschluss ist nur begrenzt zulässig.

Konkurrenzverbot: Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot muss örtlich, zeitlich und sachlich begrenzt sein – sonst ist es übermässig und ungültig.

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Befristet oder unbefristet?

Ein befristeter Vertrag endet automatisch – ohne Kündigung, aber auch ohne Kündigungsschutz. Kettenverträge (ständige Befristungen) können rechtlich als unbefristet gelten. Prüfen Sie, welche Form vereinbart ist.

Häufige Fragen

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Nicht zwingend – auch mündliche Verträge gelten. Schriftlich ist aber dringend zu empfehlen.

Ist ein Konkurrenzverbot immer gültig?

Nur, wenn es angemessen begrenzt ist und Sie Einblick in Kundschaft oder Geschäftsgeheimnisse hatten.

Kann der Lohn nachträglich gesenkt werden?

Nur mit Ihrer Zustimmung oder über eine Änderungskündigung – nicht einseitig.

Fazit

Ein Arbeitsvertrag ist verhandelbar – und ein zweiter Blick auf Kündigungsfrist, Überstunden und Konkurrenzverbot zahlt sich aus. Sind Klauseln unklar oder einseitig, lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts oder Notars.